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Medizinische Fachangestellte/medizinischer Fachangestellter
Dieser Beruf gehört zu den medizinischen Assistenzberufen, die in der Ausbildungsordnung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit geregelt sind.
Der Beruf ist staatlich anerkannt, das heißt, dass die Berufsbezeichnung nur führen darf, wer die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Ärztekammer erfolgreich abgelegt hat.
Die allgemeinen Bestimmungen zur Ausbildung wie Ausbildungsvertrag, Probezeit, Rechte und Pflichten der Auszubildenden, Ausbildungsinhalte usw. sind im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelfer/in) erfolgt im dualen System: Neben der Tätigkeit in der Praxis eines niedergelassenen Arztes bzw. Universitätsklinikums besucht der/die Auszubildende die Berufsschule. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den ausbildenden Arzt/das Universitätsklinikum. Er hat die Auszubildenden zum Berufsschulunterricht freizustellen.
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